Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden
Nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Mitte, Steuernummer 133/5906/2280, vom 05. Juli 2007 für die Jahre 2002 bis 2006 sind die "Freunde und Förderer des SchifffahrtMuseums im Schlossturm e.V." nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuer-gesetzes von der Körperschafts-steuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der § 51 ff AO dient. Es wird bestätigt, dass Mitglieds-beiträge und Spenden nur zur Förderung kultureller Zwecke im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommersteuer- Durchführungsverordnung, Abschn. A Nr. 3 verwendet werden. Gemäß Freistellungsbescheid sind wir berechtigt, nach amtlichem Vordruck Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen. Dies geschieht in der Regel bei einem Zuwendungsbetrag über 100 €. Unterhalb dieses Grenzwertes erkennen die Finanzämter grundsätzlich Einzahlungs-, Überweisungs- oder Buchungsbelege als Nachweis an.Neuigkeiten
Vorstandssitzung der Freunde und Förderer
Der Vorstand hat am Dienstag, den 18.08.2009 getagt und über die weiteren Schritte beraten.
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Aktuelles vom Freundeskreis:
April 2010
Vorstandswahlen Die Mitgliederversammlung der Freunde und Förderer des...
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Nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Mitte, Steuernummer...
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